Wer im Urlaub krank wird, hat meist schlechte Karten: Die Reise ist gebucht, die freien Tage sind beim Arbeitgeber eingereicht. Doch so richtig genießen kann man diese nicht, wenn man krank im Bett des Hotelzimmers liegt und mit Fieber oder gar einer Grippe kämpft. Gerade im Ausland scheut man häufig den Gang zum Arzt oder ins Krankenhaus. Fremde Sprache und andere Umstände, als man gewohnt ist, schrecken die meisten Urlauber und Reisenden ab. Aus diesem Grund wird nur im äußersten Notfall ein Arzt besucht – auch wenn es grundsätzlich sinnvoll wäre. Im Urlaub kann man sich beispielsweise mit einem ärztlichen Attest die verlorenen Urlaubstage wieder gutschreiben lassen. Schließlich gilt: Der Urlaub ist zur Erholung dar. Und wer krank ist, kann sich nicht richtig erholen.
Rücktritt von der Reise – mit der richtigen Versicherung ganz einfach möglich
Je nach Situation können Sie von verschiedenen Versicherungsleistungen Gebrauch machen. Einzige Voraussetzungen: Sie haben die passende Versicherung im Vorwege abgeschlossen und die vorgegebenen Bedingungen greifen in der aktuellen Situation. Welche Möglichkeiten der Absicherung es für Urlauber überhaupt gibt, liefert der Überblick der Reiseversicherungen von Europ Assistance.
Bei Krankheit und Unfall: Auslandskrankversicherung bietet besten Schutz
Um sich vor Krankheiten und Unfällen im Urlaub auf Reisen im Ausland abzusichern, bietet die Auslandskrankenversicherung den besten Schutz. Ist der Aufenthalt im Ausland langfristig angelegt oder sogar dauerhaft, ist der Abschluss einer Internationalen Krankenversicherung zu empfehlen. Bei einem regulären Aufenthalt im Rahmen eines Urlaubs reicht unter Umständen auch eine Reisekrankenversicherung aus.
Auslandskrankversicherung: Das sind die Leistungen
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den individuellen Vorgaben des Versicherungsgebers beziehungsweise nach den vertraglich vereinbarten Inhalten. Grundsätzlich sind folgende Aspekte darin enthalten:
- Übernahme von Behandlungskosten (ambulant, stationär, Zahnarzt)
- Kosten für Medikamente und medizinische Hilfsmittel (zum Beispiel Prothesen, BZ-Geräte)
- Krankenrücktransport, sofern sinnvoll und finanziell vertretbar
- Übernahme der Kosten für den Rücktransport
- Krankenhaustagesgeld bis 30 Tage
- Rückführung bei Tod
- Kostenübernahmen bei Anrufen in der Notrufzentrale
- Beim Familientarif sind Kinder und Ehepartner mitversichert
Bild 1: ©istock.com/fizkes
Bild 2: ©istock.com/TeresaKasprzycka